Steuerliche Aspekte bei Werbegeschenken

Wo liegt der Unterschied zwischen Werbeartikeln und Werbegeschenken? Sind Werbegeschenke Betriebsausgaben und senken den Gewinn? Hier findest du die Antworten.
Veröffentlicht am 23 September 2021, 15:10 Uhr

Wo liegt der Unterschied zwischen Werbeartikeln und Werbegeschenken?

Als Werbegeschenke gelten Produkte über 10€

Umgangssprachlich lassen sich bei diesen Begriffen kaum Ungleichheiten erkennen. Ein praktischer Kugelschreiber mit Firmenaufschrift oder eine nützliche Espressotasse scheinen sich nur im Wert zu unterscheiden. Beides sind Geschenke an deine Kunden. In der steuerlichen Praxis gelten Streuartikel, die unter einem Wert von 10 EUR liegen, als Werbeartikel. Sie sollen die Bekanntheit deines Unternehmens erhöhen und sind generell Kosten für dich.
Werbegeschenke dagegen übersteigen diesen Betrag und schmälern nicht immer deinen Ertrag.

 

Sind Werbegeschenke Betriebsausgaben und senken deinen Gewinn?

Rein rechtlich gesehen dürfen Werbegeschenke nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG den Gewinn nicht mindern. Hier gibt es allerdings Ausnahmen.

Geschenke an Arbeitnehmer

Ausgenommen sind betrieblich veranlasste Sachgeschenke an Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene. Diese Gelegenheitsgeschenke und Annehmlichkeiten von dir an deine Arbeitnehmer stellen Sachzuwendungen von geringem Wert dar. Verankert ist dies in den Lohnsteuer-Richtlinien R 19.6. Es muss allerdings ein persönliches Ereignis gegeben sein. Wenn beispielsweise Frau Krüger Geburtstag hat, dann kannst du ihr passende Präsente schenken und eine Freude bereiten. Steuerfrei sowie sozialversicherungsfrei bleiben diese, wenn die Summe der Aufmerksamkeiten nicht 60 EUR (inkl. USt) überschreitet. Liegen zwei Feste und die Geschenke in einem Monat, so steigt dieser Freibetrag auf 120 EUR.
Anders verhält es sich, wenn die Anlässe keine persönlichen Ereignisse sind. Zum Weihnachtsfest oder zu Ostern sollten deine Sachgeschenke nicht den monatlichen Freibetrag von 44 EUR überragen. Ansonsten wird Lohnsteuer und Sozialversicherung fällig.

 

Diese Geschenke erwarten keine Gegenleistung!

Geschenke an Mitarbeiter oder an Geschäftspartner unterscheiden sich rechtlich

Weiterhin sind Geschenke abzugsfähig, wenn sie betrieblich veranlasst sind und die Beschenkten selbstständige Handelsvertreter oder Kunden oder Geschäftsfreunde sind. Vorausgesetzt, du möchtest dafür keine Gegenleistung erhalten, sondern dich lediglich in Erinnerung bringen. Wenn du eine Geschäftsbeziehung anbahnen möchtest oder du schenkst, damit die Geschäftsbeziehungen erhalten bleiben, dann wäre dies keine „unentgeltliche Zuwendung“. Damit stellen die Kosten für die Präsente keine Betriebsausgabe und Kostenpunkte für dich dar.
Dazu kommt, dass der Geschenkwert die Summe von 35 Euro im Wirtschaftsjahr nicht übersteigen darf. Dieser Betrag gilt pro Beschenkten. Den Überblick darüber behältst du, wenn du dir ein Notizbuch dazu anlegst, worin du notierst, was du wem geschenkt hast. Bei einer eventuellen Prüfung durch Ämter sind so schneller Ungereimtheiten geklärt.
Weiterhin ist der Vorsteuerabzug zu beachten. Zahlst du Umsatzsteuer? Als Kleinunternehmer bist du nach § 19 UStG meist von der Umsatzsteuer befreit. Führst du eine Versicherungsagentur oder vermittelst Kredite? Für alle Berufsstände nach § 4 UStG gilt die Freigrenze von 35 EUR inklusiv der Umsatzsteuer.
Noch etwas musst du bei dieser Ausnahme beachten. Anders als sonst üblich gehören zu den Anschaffungskosten nicht die Kosten für Verpackung oder Versand.

 

Pauschalsteuer nach § 37b EStG als Zusatzgeschenk übernehmen

Um Kosten zu sparen ist es wichtig sich näher mit Werbegeschenken auseinander zusetzen

Grob genommen erhöhst du mit Geschenken den Gewinn des Beschenkten. Diesen müsste er versteuern.
Es lohnt sich, die Pauschalsteuer von 30 % zu übernehmen und den Beschenkten beispielsweise auf einer Grußkarte darauf hinzuweisen. So erhält er gleich das Gefühl, dass er mit einem Unternehmen zusammenarbeitet, welches seinen rechtlichen Pflichten nachkommt. Du weist diese Steuer lediglich in deiner Umsatzsteuervoranmeldung aus und führst sie ab.

 

Keine 35 EURO Grenze bei ausschließlich berufliche Nutzung von Geschenken

Werbegeschenke, die ausschließlich betrieblich genutzt werden können, dürfen ebenfalls abgesetzt werden. Dazu gehören Büroartikel, Spezialwerkzeuge sowie Praxisartikel. So kannst du deinem Kunden, der eine Gaststätte betreibt, mit ruhigem Gewissen Geschirrtücher oder Schneidebretter mit Gravur schenken, auch wenn der Betrag jenseits der 35 Euro Grenze liegt.

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