Packgut

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Das Packgut – die kleinste Einheit im Verpackungswesen

Als Packgut bezeichnet man die kleinste Einheit im Verpackungswesen. Bevor die Ware in den Transport geht oder in den Regalen zum Verkauf angeboten wird, muss sie verpackt werden. In Verbindung mit der Verpackung ergibt sie die Packung.

Bei den Packgütern unterscheidet man zwischen Massengut (auch Bulkware genannt) und Stückgut. Eine Kombination aus diesen beiden nennt man Massenstückgut.

Flüssiggut und Schüttgut sind Sonderfälle des Fließguts, das durch das Füllen in Behältnisse zum Stückgut wird. Das Stückgut untergliedert sich in:

  1. Kollo, das die kleinste Einheit einer Warensendung darstellt,
  2. Stück – das immer ein Kolli derselben Art bezeichnet,
  3. Sammelgut, das eine Zusammenfassung von gleichen oder verschiedenen Stückgütern zu einem Stück bezeichnet.

Der Begriff „Packgut“ umschreibt die Güter, die noch zu verpacken sind oder bereits mit einer Erstverpackung umhüllt wurden. Je nach Produkt und dessen Beschaffenheit gibt es unterschiedliche Anforderungen an das Packmittel. Hauptsächliche Grundvoraussetzung für die Wahl der passenden Packmittel ist die Stabilität der zu verpackenden Ware, die vom Gewicht, der Größe und der Beschaffenheit bestimmt wird. Packgüter werden hinsichtlich Eigenstabilität und Gefahrenklassifizierungen unterteilt.

Unter Berücksichtigung der sicheren und fachkundigen Verpackung ist die Klassifikation und Differenzierung der Packgüter wichtig. Stückgüter beispielsweise, die als Ware keine Ansprüche an andere Ladeverpackungen stellen, da sie zum Beispiel durch bereits erfolgte Verpackung auf Paletten ausreichend Eigenstabilität besitzen. Diese Güter werden beim Transport und Umschlag als Einheit behandelt.

Beim Sammelgut werden mehrere gleichartige Güter oder in Beschaffenheit und Eigenschaft unterschiedliche Waren gebündelt. So sind sie zu einem Gefüge mit einer großen eigenen Stabilität zusammenführbar. Packhilfsmittel spielen hierbei eine große Rolle.

Gefahrengüter nehmen einen weiteren Teil ein. Sie stellen besondere Ansprüche an die sichere Verpackung, die Lagerung und den Transport. Alle Güter, die die Gesundheit der Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden könnten, werden als Gefahrengüter deklariert. Hinsichtlich der Beförderung, insbesondere auf öffentlichen Straßen, unterliegt der Transport von Gefahrengütern strengen rechtlichen Vorschriften. Zu den Gefahrengütern zählen unter anderem selbstentzündliche Stoffe, Sprengstoffe, Munition und Feuerwerkskörper, toxische, radioaktive und infektiöse Stoffe. Gefahrengüter werden in drei Gruppen eingeteilt: Stoffe mit geringer, mittlerer und hoher Gefahr.

Neben der Eigenstabilität sind auch die Aufteilung und das Informationsbedürfnis des Verbrauchers sowie die Art der Lagerhaltung und die Struktur der Transportkette maßgebend für die Wahl der Verpackungsmittel. Schüttgut ist ein Gemenge, das in einer schüttfähigen Form vorliegt. Unterschieden werden fließende und zusammenhaltende Schüttgüter. Bestimmt werden sie durch die Körnung sowie durch die Schüttdichte, die Temperatur, Feuchtigkeit und Rauheit. Eine Schüttung, hauptsächlich die lose Schüttung, bezeichnet Güter, die sich in einem Behälter frei bewegen können oder nicht in ihrer Lage gesichert sind.

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